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Erneuerbare-Energien
Erneuerbare Energien tragen in vielerlei Hinsicht zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWG) wurde ab 01.01.2009 die Nutzungspflicht für Neubauten eingeführt.
Als Solarthermie bezeichnet man die Nutzung der Solarenergie zur Wärmegewinnung über Sonnenkollektoren. Diese können zur Heizungsunterstützung und/oder zur Warmwasserbereitung verwendet werden.
Für Solarwärmeanlagen gibt es entsprechende Förderprogramme.
Unser qualifiziertes Fachpersonal installiert Ihre Solarthermie-Anlage als optimale Ergänzung zum bestehenden Heizsystem.