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Qualifizierte Beratung erfordert umfangreiches Fachwissen.

Mit der Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater (HWK) besitzt unser Mitarbeiter Jan Meisel umfangreiche Kenntnisse zur Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden und zur Erarbeitung von Modernisierungsvorschlägen.

Als Gebäudeenergieberater ist er auch qualifiziert Gebäude-Energieausweise  auszustellen. Diese sind in Deutschland seit dem 1.Januar 2009 Pflicht für alle Wohngebäude im Bestand die vermietet, verkauft oder verpachtet werden.

Darüber hinaus steht Herr Meisel für detaillierte Energieberatungen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zur Verfügung.


Ihr Spezialist für Energieberatung: Der Gebäudeenergieberater (HWK)


Inhaltliche Schwerpunkte des Energieberaters nach EnEV bei Wohngebäuden:

1. Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

  • Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der geometrischen und energetischen Kennwerte der Gebäudehülle einschließlich aller Einbauteile und der Wärmebrücken,
  • Bewertung der Luftdichtheit und Erkennen von Leckagen,
  • Kenntnisse der bauphysikalischen Eigenschaften von Baustoffen und Bauprodukten einschließlich der damit verbundenen konstruktivstatischen Aspekte.
  • Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der energetischen Kennwerte der haustechnischen Anlagen,
  • Beurteilung der Auswirkungen des Nutzerverhaltens, von Leerstand und Witterungseinflüssen, technischen Anlagenkomponenten einschließlich deren Betriebseinstellung und Wartung auf den Energieverbrauch.

2. Beurteilung der Gebäudehülle

  • Ermittlung von Eingangs- und Berechnungsgrößen für die energetische Berechnung wie z. B. Wärmeleitfähigkeit, Wärmedurchlasswiderstand, Wärmedurchgangskoeffizienten, Transmissionswärmeverlust, Lüftungswärmebedarf, nutzbare interne Wärmegewinne, nutzbare solare Wärmegewinne,
  • Durchführung der erforderlichen Berechnungen nach DIN V 4108-6, vereinfachte Berechnungs- und Beurteilungsmethoden.
  • Berücksichtigung von Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes, Blower-Door-Messungen,  Ermittlung der Luftdichtheitsrate.

3. Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

  • Detaillierte Beurteilung von Bestandteilen der Heizungsanlagen zur Wärmeerzeugung und Wärmespeicherung, Wärmeverteilungs- und Wärmeabgabesystem,
  • Beurteilung der Besonderheiten des Zusammenwirkens von Eigenschaften des Gebäudes,
  • Durchführung der Berechnungen nach DIN V 4701-10,
  • Beurteilung von Systemen der alternativen bzw. regenerativen Wärme- oder Energieerzeugung.

4. Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

  • Bewertung unterschiedlicher Arten von Lüftungsanlagen und deren Konstruktionsmerkmalen,
  • Berücksichtigung des Brand- und Schallschutzes für lüftungstechnische Anlagen,
  • Durchführung der Berechnungen nach DIN V 4701-10. Grundkenntnisse zu Klimaanlagen.

5. Erbringung der Nachweise

  • Anforderungen an Wohngebäude, Bauordnungsrecht (insbesondere Mindestwärmeschutz),
  • Nachweise und Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs,
  • Ermittlung des Energieverbrauchs und seine rechnerische Bewertung einschließlich der Witterungsbereinigung,
  • Ausstellung eines Energieausweises.     

6. Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

  • Amortisations- und Wirtschaftlichkeitsberechnung für einzelne Bauteile und Anlagen,
  • Schätzung der Investitionskosten und der Kosteneinsparung,
  • Vor- und Nachteile bestimmter Verbesserungsvorschläge unter Berücksichtigung bautechnischer und rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. bei Wechsel des Heizenergieträgers, Grenzbebauung, Grenzabstände) sowie aktueller Förderprogramme,
  • Berücksichtigung von tangierten bauphysikalischen und statisch-konstruktiven Einflüssen wie z.B. Wärmebrücken, Tauwasserfreiheit, Wasserdampftransport, Schimmelpilzbefall,
  • notwendige Anschlussausführungen und Vorschläge für weitere Abdichtungsmaßnahmen,
  • Auswahl von Materialien zur Herstellung der Luftdichtheit (Verträglichkeit, Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit),
  • Auswirkungen der wärmschutztechnischen Maßnahmen auf den Schall- und Brandschutz,
  • Erstellung von erfahrungsgemäß wirtschaftlichen (rentablen), im Allgemeinen verwirklichungsfähigen Modernisierungsempfehlungen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Wohngebäudes.